Ersatzmobilität während der Fahrzeuginspektion

Bei Abschluss eines Einzelreparaturauftrags für ein Inspektionsereignis erhalten Sie von uns eine Ersatzmobilität. Z.B. für die Dauer von längstens 1 Tag (24h) ein Ersatzfahrzeug ohne Berechnung eines Mietpreises. Der Abschluss eines Mietvertrages mit dem jeweiligen Anbieter ist erforderlich. Der Vermietung liegen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Mietfahrzeuganbieters zugrunde. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ein Anspruch auf ein Fahrzeug einer bestimmten Marke oder eines bestimmten Typs besteht nicht. Verlängert sich die Reparaturdauer, beispielsweise aufgrund von Auftragserweiterungen, werden weitere direkt anschließende Miettage zum jeweils gültigen Werkstattersatztarif berechnet.

Alternativ können Sie kostenfreie Fahrscheine* für den ÖPNV erhalten, unsere Hol- und /oder Bringservices buchen oder erhalten ein kostenfreies Leihfahrrad*.

*sofern im jeweiligen Betrieb diese Leistung angeboten wird

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